Wir haben keine Panik, aber Respekt vor der Situation.
Aktuell informieren wir Sie über die Corona-Epidemie und was Sie in Bezug zur Physiotherapie wissen sollten
Aktuell (16.03.2020) ist meine Praxis geöffnet, der Praxisablauf ist generell unverändert, dies kann sich aber situationsbedingt schnell ändern.
In unserer Praxis werden mehrmals täglich die Türgriffe, Lagerungsmaterialen und benutzte Flächen desinfiziert. Ich und meine Mitarbeiter waschen ständig die Hände und es gibt dafür auch Möglichkeiten für die Patienten.
Das Wichtigste bei der Infektionsprävention ist häufiges und sorgfältiges Händewaschen und Husten und Nießen in die Ellenbeuge. Desinfektionsmittel und Atemmasken bieten laut Robert Koch Institut für Zivilpersonen keinen verstärkten Schutz.
Um sich zu informieren sind offizielle und seriöse Seiten wie die vom Robert Koch Institut zu empfehlen. Beiträge in den sozialen Netzwerken und auch Whatsapp Nachrichten sind generell mit Vorsicht zu genießen, denn es ist stets unklar ob diese sachlich richtig sind.
Das Gesundheitsamt kann unvermittelt großflächig Physiotherapiepraxen für längere Zeit schließen und bei Verdachtsfällen auch einzelne Praxen. Bei Krankheit der Praxisinhaberin werden wir ebenfalls die Praxis vorsorglich schließen und allen Patienten absagen müssen.
Auch sollten Sie selbst Termine absagen, wenn der Verdacht auf Kontakt mit dem Virus besteht. Nach aktuellem Kenntnisstand sind Infizierte bis zu 14 Tagen ansteckend ohne Krankheitssymptome zu zeigen. Ein Großteil der Infizierten bekommen auch gar keine oder nur schwache grippeähnliche Symptome
Bis auf Weiteres haben die gesetzlichen Krankenkassen die Fristen bei denen Physiotherapie-Rezepte verfallen deutlich gelockert
Rezepte der gesetzlichen Kassen dürfen bis zu 28 Tage nach der Ausstellung begonnen werden, danach sind sie aber ungültig.
Begonnene Behandlungen können bis maximal 42 Tage wegen Corona unterbrochen werden.
Bei Rezepten der BG, Bundeswehr oder Entlassmanagement (Rezepte für Physiotherapie durch den Krankenhausarzt bei Entlassung) sind bislang keine Änderungen bekannt.